Sonntag, 21. Mai 2017

Einsatz 24/2017 - 19.05.2017 - 14:07 Uhr - Gefahrguteinsatz

Gefahrguteinsatz im Industriegebiet


 Alarmierte Wehren: Hengersberg, Deggendorf, Schwarzach, Altenmarkt, Natternberg-Rettenbach, Osterhofen, Plattling, Winzer
 eingesetzte Fahrzeuge: HLF, MZF
 weitere BOS: KBR, KBI, KBM, UG-ÖEL, Polizei, Rettungsdienst
 Einsatzdauer:  6 Stunden


Paket verliert verdächtiges Pulver: Polizei gibt Entwarnung

 













Die Feuerwehr musste den Lkw wieder entladen. − Foto: Robert Fuchs
Die Feuerwehr musste den Lkw wieder entladen. − Foto: Robert Fuchs


Nachdem am Freitag bei Verladearbeiten bei einem Paketdienst ein offenbar ätzender Stoff ausgetreten war und vier Angestellte leicht verletzt hatte, gab die Polizei mittlerweile Entwarnung.
Mitarbeiter der Firma im Industriegebiet haben Pakete auf einen Sattelauflieger verladen. Dabei rieselte nach Informationen der Feuerwehr aus einem Karton ein grobkörniger weißer Feststoff, der nicht näher zugeordnet werden konnte. Die Arbeiter verluden weiterhin Pakete, bis sie über Atembeschwerden klagten und einen Notruf absetzten, vier Betroffene wurden vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht.
Die Feuerwehrler machten sich, ausgerüstet mit Atemschutz und Chemikalienschutz (CSA), auf die Suche nach dem fraglichen Paket in dem mittlerweile fast vollständig beladenen Anhänger, außerdem nahmen sie das ausgetretene Pulver auf. Auch nach mehrstündiger Suche konnte das verdächtige Paket nicht ausfindig gemacht werden.
Die vorhandene Menge der Substanz wurde zu Untersuchungszwecken von der Polizei sichergestellt, die Ladung nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft freigegeben, teilte die Polizei am Samstag mit. Eine erste Analyse der sichergestellten Substanz ergab, dass es sich nicht um ein Gefahrgut handelt. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegt ein Gefahrstoff vor, der wasserlöslich ist und dabei ätzend wirken kann, was ursächlich für die aufgetretenen Reizungen der Verladearbeiter gewesen sein dürfte. Diese waren vorsorglich ins Klinikum Deggendorf transportiert worden, konnten aber nach ambulanter Behandlung wieder entlassen werden. Im Rahmen der durchzuführenden Ermittlungen soll nun geklärt werden, ob ein Verstoß gegen mögliche Vorschriften gegeben war.− wet

Quelle: www.pnp.de


 


 

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